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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

des Sachverständigenbüros Andreas Pfeifer, Landswindastr. 5, D-55278 Uelversheim

1. Die Leistungen des Auftragnehmers erfolgen nach diesen AGB sowie den gesetzlichen Bestimmungen. Mit Erteilung des Auftrags gelten die AGB als angenommen. Abweichungen sind nur schriftlich bestätigt wirksam.

2. Der / die Auftraggeber*in hat dem Auftragnehmer umfassend über den Umfang des Schadens Auskunft zu erteilen, um die Erstellung eines sachlich richtigen Gutachtens zu ermöglichen. Er / Sie ist dazu verpflichtet, Vorschäden, sei es repariert oder unrepariert, zu benennen. Weiterhin ist Auskunft zu erteilen über etwaige wertbeeinflussende Maßnahmen.

3. Der Auftragnehmer berechnet seine Leistungen nach dem Gegenstandswert. Hiernach berechnet sich das Grundhonorar nach der Honorartabelle des Auftragnehmers, welche in den Geschäftsräumen des Auftragnehmers sichtbar ausgehängt ist sowie bei der Gutachtenaufnahme auf Verlangen ausgehändigt wird. Die Preise sind netto sowie aus Gründen des Verbraucherschutzes (gemäß Preisangabenverordnung) brutto aufgeführt. Dazu werden Nebenkosten wie aus der Tabelle ersichtlich berechnet. In begründeten Fällen darf der Grundtarif um bis zu 20 % überschritten werden, beispielsweise bei Exotenfahrzeugen oder Oldtimern, wenn erhöhter Rechercheaufwand erforderlich ist.

4. Nachbesichtigungen (nach Erstellung des Gutachtens/ der Expertise) sowie ergänzende Stellungnahmen sind Neuaufträge, die je nach Zeitaufwand ggf. nebst Nebenkosten zum Stundenverrechnungssatz von 196,35 € brutto (165,00 € netto zuzüglich 19% gesetzliche Mehrwertsteuer) in Rechnung gestellt werden.

5. Der Rechnungsbetrag ist binnen 4 Wochen nach Rechnungsstellung fällig. Im Verzugsfall wird der gesetzliche Verzugszins gem. § 247 BGB berechnet, gegenüber gewerblichen Auftraggeber*innen mit 8 % Zinsen über dem Basiszins. Im Haftpflichtschadenfall wird bei unterschriebener Sicherungsabtretung direkt mit der eintrittspflichtigen Versicherung reguliert, so dass Sie nicht in Vorlage treten müssen.

6. Der / die Auftraggeber*in hat die angefallene Leistung des Auftragnehmers unverzüglich abzunehmen. Die Geltendmachung von Ansprüchen anhand des Gutachtens gilt als Abnahme.

7. Gewährleistungsansprüche sind nicht abtretbar.

8. Der Auftragnehmer versendet das Gutachten an den / die Auftraggeber*in bzw. an Dritte (Versicherung sowie ggf. Rechtsanwalt / -anwältin und Reparatur-Werkstatt) auf Risiko des / der Auftraggebers*in.

9. Als Gerichtsstand wird soweit dies zulässig ist, Mainz vereinbart.

10. Sollte einer der Klauseln unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Klauseln nicht berührt. Anstelle der ggf. unwirksamen Bestimmung gilt diejenige wirksame Bestimmung als vereinbart, die der unwirksamen Bestimmung wirtschaftlich am nächsten kommt.